Die Kosten der Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen. Bitte denken Sie daran, zu Beginn jeden Quartals Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.
In der Regel ist die psychotherapeutische Behandlung Bestandteil des Versicherungsvertrages, die Kosten können entsprechend von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Die Behandlungskosten werden gemäß dem Beihilfeanteil erstattet, der verbleibende Anteil wird von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für Selbstzahler erfolgt die Kostenstellung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Betrag für eine Therapiesitzung von 50 Minuten beläuft sich entsprechend der GOP auf 100,55 €.